Anlagenbuchführung nach HGB

ÜBERBLICKSDARSTELLUNG ZUR ANLAGENBUCHFÜHRUNG NACH DEM HANDELSGESETZBUCH

Wenn Sie für die Erstellung des Jahresabschlusses eines Unternehmens verantwortlich sind, ist es unerlässlich, die unterschiedlichen Rechnungslegungsgrundsätze und -anforderungen, zu kennen. Dieser Artikel soll einen Überblick über die Bilanzierung des Sachanlagevermögens nach dem HGB geben.

Definition des Anlagevermögens nach HGB

Das HGB definiert das Anlagevermögen als langfristige Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Es umfasst materielle und immaterielle Vermögensgegenstände sowie Finanzanlagen.

Zu den materiellen Vermögensgegenständen gehören Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen, Maschinen und sonstige Vermögensgegenstände. Zu den immateriellen Vermögenswerten gehören dagegen Firmenwerte, Patente, Lizenzen und Software. Finanzanlagen bestehen aus Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren, die sich im Besitz des Unternehmens befinden.

Bilanzierung von Sachanlagen

Nach HGB werden Sachanlagen zunächst mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Diese Kosten umfassen alle Aufwendungen, die unmittelbar dazu dienen, den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Fremdkapitalzinsen gehören grundsätzlich nicht zu den Herstellungskosten. Es besteht jedoch ein Wahlrecht, die während des Herstellungszeitraums angefallenen Fremdkapitalzinsen für den Vermögensgegenstand in die Herstellungskosten einzubeziehen.

Abschreibung von Sachanlagen

Unter Abschreibung versteht man die systematische Verteilung des abschreibungsfähigen Betrags eines Vermögenswerts über seine Nutzungsdauer. Die Abschreibungsmethode ist im Allgemeinen frei wählbar und liegt im Ermessen des Managements. Die bevorzugte Methode ist die lineare Abschreibung, d. h. der Abschreibungsbetrag wird gleichmäßig über die Lebensdauer des Vermögenswerts verteilt. Alternativ dazu wird bei der ebenfalls möglichen degressiven Abschreibung ein höherer Anteil der Anschaffungskosten zu Beginn als gegen Ende der Nutzungsdauer abgeschrieben. Ist der Vermögensgegenstand physisch trennbar, ist in Anlehnung an die internationale Rechnungslegung auch der Komponentenansatz nach HGB zulässig. Hierbei sind die planmäßigen Abschreibungen für die einzelnen Komponenten innerhalb eines Abschreibungsplans getrennt zu ermitteln. Eine weitere Möglichkeit ist die leistungsabhängige Abschreibung. Beispiele hierfür sind die Nutzungsstunden von Maschinen oder die gefahrenen Kilometer von LKWs.

Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer müssen abgeschrieben werden, während Vermögensgegenstände mit unbestimmter Nutzungsdauer, wie z.B. Grundstücke, nicht abgeschrieben werden.

Wertminderung von Sachanlagen

Wenn der künftige Nutzen einer Sachanlage geringer ist als ursprünglich erwartet, kann eine Wertminderung erforderlich sein. Das HGB folgt dem Niederstwertprinzip, d. h., wenn der Marktwert eines Vermögensgegenstandes unter seinen Buchwert fällt, muss eine Wertminderung vorgenommen werden. Fallen die Gründe für die Wertminderung in Zukunft weg, kann die Wertminderung bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten rückgängig gemacht werden. Eine Bewertung über den Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist nicht zulässig.

Steuerrechtliche Unterschiede zum Handelsrecht sind zu beachten.

Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens

Wenn eine Sachanlage stillgelegt oder verkauft wird, wird sie aus der Bilanz entfernt. Die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Veräußerungserlös wird als Gewinn oder Verlust in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Angaben zum Sachanlagevermögen

Nach HGB sind Unternehmen verpflichtet, dem Jahresabschluss einen Anlagenspiegel mit detaillierten Angaben zum Anlagevermögen beizufügen. Dieser enthält Angaben über Art und Form der Vermögensgegenstände, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die kumulierten Abschreibungen und den Restbuchwert.

Fazit

Die Bilanzierung von Sachanlagen nach dem deutschen Handelsgesetzbuch beruht auf den Grundsätzen der Vorsicht, der Sorgfalt und der Klarheit. Sie weist zwar einige Ähnlichkeiten mit anderen Rechnungslegungsstandards wie den IFRS oder den US-GAAP auf, weist aber auch Unterschiede auf.

Dieser Artikel gibt lediglich einen groben Überblick, aufgrund der Komplexität dieser Thematik die hier dargestellten Informationen als Ausgangspunkt und nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung dienen.